Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Vorbereitungsdienst kann nach Anhörung der Person im Verwaltungsreferendariat im Einzelfall verlängert werden, wenn er wegen
einer Erkrankung,
des Mutterschutzes,
einer Elternzeit,
einer Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) in der jeweils geltenden Fassung oder
anderer zwingender Gründe
unterbrochen wurde und durch die Verkürzung von Ausbildungsabschnitten die zielgerechte Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes nicht gewährleistet ist. Dabei können Abweichungen vom Ausbildungs-, Lehr- oder Studienplan zugelassen werden.
Der Vorbereitungsdienst kann in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 5 zweimal, insgesamt jedoch nicht mehr als 24 Monate verlängert werden. Die Einzelfallentscheidung über die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 trifft die Einstellungsbehörde.
Der Vorbereitungsdienst kann, wenn das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht ist, durch die Einstellungsbehörde verlängert werden. Er ist auf Vorschlag des…
Der Vorbereitungsdienst ist im Einzelfall zu verlängern, wenn die Ausbildung
Beim erstmaligen Nichtbestehen der Prüfung (§ 21 Absatz 5 und 6, § 21 a Absatz 2 und 3, § 23 Absatz 2, § 25 Absatz 5) kann der Vorbereitungsdienst um höchstens…
Der Vorbereitungsdienst kann, falls die Zulassung zur Prüfung nach § 16 Absatz 3 abgelehnt wird, oder wenn aus anderen Gründen das Ausbildungsziel in einzelnen…
Wird das Ausbildungsziel in einzelnen Abschnitten oder insgesamt nicht erreicht, kann die Einstellungsbehörde den Vorbereitungsdienst um höchstens zwei Jahre…
Der Vorbereitungsdienst soll von der Ausbildungsbehörde ferner verlängert werden, wenn die Anwärterin oder der Anwärter die Laufbahnprüfung erstmalig nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.