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Die Referendarinnen oder Referendare werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.9 des Musterausbildungsplans in insgesamt vier Klausuren von jeweils vier Stunden Dauer geprüft. Diese Klausuren werden anonym und zeitnah im Anschluss an die jeweiligen Ausbildungslehrgänge durchgeführt. Die Ausbildungsleitung legt die Klausurvorschläge dem Vorsitz des Prüfungsausschusses vor, der die Klausuraufgaben festlegt.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus drei fünfstündigen Klausuren. Die Aufgaben werden zu Themen aus den Fachgebieten nach § 16 Absatz 3 gestellt. Bei…
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.10 des Musterausbildungsplans in insgesamt vier Klausuren von jeweils drei…
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.8 der Anlage 1 in insgesamt vier Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer…
Nach Ende des Ausbildungsabschnittes I der Anlage 1 ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen je eine Prüfungsklausur aus den Stoffgebieten…
Im zentralen Ausbildungsmodul strategische Leitung und Führung (Nummer 3.5 nach Anlage 1 dieser Verordnung) sind zwei Klausuren zu je vier Zeitstunden zu…
Als Teil der mündlichen Prüfung haben die Referendarinnen und Referendare einen Aktenvortrag zu halten. Der Vortrag soll die Dauer von 10 Minuten nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.