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Die Ausbildungsleitung bestimmt die aufsichtführende Person (Aufsicht). Der Aufsicht sind die Aufgaben durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses, bei dessen Verhinderung durch die Ausbildungsleitung, in einem versiegelten Umschlag zu übergeben. Die Aufsicht öffnet den Umschlag zu Beginn der Prüfung in Gegenwart der Referendarinnen oder Referendare.
Der Verlauf der Klausur richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 4 c.
Klausuren werden unter Aufsicht geschrieben. Die oder der Aufsichtführende fertigt ein Protokoll an und vermerkt darin den Beginn der Klausur und den…
Die Ausbildungsleitung bestimmt die aufsichtführende Person (Aufsicht). Der Aufsicht sind die Aufgaben durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses, bei dessen…
Der Verlauf der Klausur richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 4 c.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt bei den Prüfungsklausuren, wer die Aufsicht führt. Vor Beginn der Prüfungsklausuren ist auf die Folgen…
Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss unter Leitung des Vorsitzes abgenommen.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.8 der Anlage 1 in insgesamt vier Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.