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Das Ministerium weist die nach § 4 ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber einer Bezirksregierung (Ausbildungsbehörde) zu.
Vor der Einstellung haben sie folgende Unterlagen beglaubigt oder im Original beizubringen:
Die Geburtsurkunde,
ggf. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder,
ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis und ein von der zuständigen Meldebehörde ausgestelltes „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“, die nicht älter als drei Monate sein dürfen und
eine Erklärung darüber, ob gegen sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist und ob sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Nach dem Vorbereitungsdienst besteht kein Anspruch auf eine anschließende Verwendung im öffentlichen Dienst. Auf die Rechtsfolgen des § 22 Absatz 4 Beamtenstatusgesetz wird hingewiesen.
beglaubigte Kopien der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde oder Geburtsschein, von Verheirateten auch Heiratsurkunde, bei in eingetragener Partnerschaft…
Die Geburtsurkunde,
Vor der Einstellung haben sie folgende Unterlagen beglaubigt oder im Original beizubringen:
die Geburtsurkunde, bei einer verheirateten Person auch die Heiratsurkunde, bei einer in Eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auch die…
eine Geburtsurkunde vorzulegen,
beglaubigte Kopien der Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde oder Geburtsschein, gegebenenfalls Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.