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Ausbildungsarchiv ist das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, das unbeschadet besonderer Vorschriften alle dienstrechtlichen Entscheidungen trifft. Ihm obliegt die Dienstaufsicht über die Staatsarchivreferendarin oder den Staatsarchivreferendar. Einzelne Befugnisse können auf die in Absatz 2 genannten Ausbildungsstellen und die Ausbildungsleitung gemäß § 9 übertragen werden.
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen weist die Staatsarchivreferendarin oder den Staatsarchivreferendar den in Absatz 2 genannten Ausbildungsstellen zu.
Die Staatsarchivreferendarin oder der Staatsarchivreferendar untersteht den dienstlichen Weisungen der jeweiligen Ausbildungsstelle.
Die Staatsarchivreferendarin oder der Staatsarchivreferendar ist verpflichtet, an den für sie oder ihn bestimmten Lehrveranstaltungen und Praktika teilzunehmen.
Ausbildungsstellen sind:
Das zuständige Ausbildungsarchiv weist die Staats- oder Landesarchivinspektoranwärterin und den Staats- oder Landesarchivinspektoranwärter den in Absatz 2…
Die zuständigen Ausbildungsarchive bestellen jeweils eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten mit Laufbahnbefähigung zum gehobenen oder höheren Archivdienst…
Ausbildungsstellen sind:
Die Ausbildungsbehörde weist die Referendarinnen und Referendare den Ausbildungsstellen zu.
Die Referendarin oder der Referendar wird von der Bezirksregierung, sofern diese die Ausbildung nicht selbst durchführt, einer Ausbildungsstelle gemäß Anlage 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.