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Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung bei dem LBME NRW sowie im Anschluss daran die Ausbildung bei der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) in München, die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen wird.
Im mittleren eichtechnischen Dienst dauert der Vorbereitungsdienst ein Jahr. Zeiten beruflicher Tätigkeit im eichtechnischen Dienst können darauf bis zu sechs Monaten angerechnet werden.
Im gehobenen eichtechnischen Dienst dauert der Vorbereitungsdienst drei Jahre. Studienzeiten von zwei Jahren, die zum Erwerb der in der Laufbahn geforderten Vorbildungsvoraussetzung (§ 1 Absatz 3) geführt haben, werden darauf angerechnet.
Der Vorbereitungsdienst kann durch die Direktorin oder den Direktor des LBME NRW um insgesamt höchstens ein Jahr verlängert werden,
wenn die Anwärterin oder der Anwärter das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht hat (§ 13 Absatz 3) oder
beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (§ 17 Absatz 1).
Über Verlängerungen aus Anlass von Sonderurlaubs- und Krankheitszeiten entscheidet die Direktorin oder der Direktor des LBME NRW.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst die Ausbildung und die Laufbahnprüfung. Er darf im Einzelfall eine Dauer von drei Jahren…
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung.
Der Vorbereitungsdienst kann bei erstmaligem Nichtbestehen der Zwischenprüfung (§ 12 Absatz 3 und 4) und bei erstmaligem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung (§ 28…
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Der Vorbereitungsdienst kann, falls die Zulassung zur Prüfung nach § 16 Absatz 3 abgelehnt wird, oder wenn aus anderen Gründen das Ausbildungsziel in einzelnen…
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.