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Der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist bis spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin elektronisch über das Online-Bewerbungsportal des Landes Nordrhein- Westfalen an die Einstellungsbehörde zu richten. Einstellungsbehörde ist der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
Dem Antrag sind unter Angabe des ständigen Wohnsitzes (Postanschrift) und der elektronischen Zugangsadresse beizufügen:
ein Anschreiben,
ein Lebenslauf mit Lichtbild,
eine Kopie des Zeugnisses über die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife,
ein Nachweis über die Ableistung des forstlichen Praktikums,
eine Kopie des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung eines für die Laufbahn geforderten Studiengangs gemäß § 2 Absatz 2 des Forstdienstausbildungsgesetzes NRW vom 19. März 1985 (GV. NRW. S. 257) in der jeweils geltenden Fassung,
ein Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Erlangung des ersten Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz,
eine Kopie des Führerscheins der Klasse B (PKW) und
Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
falls vorhanden, Kopie des Zeugnisses über eine Praktikantenprüfung oder eine berufliche Abschlussprüfung.
eine Kopie des Zeugnisses über den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife,
Originale oder amtlich beglaubigte Kopien der in § 2 Absatz 2 genannten Zeugnisse und Urkunden,
Originale oder beglaubigte Kopien der in § 2 Absatz 2 genannten Zeugnisse,
ein amtliches Zeugnis der unteren Gesundheitsbehörde,
gegebenenfalls einen Nachweis darüber, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine der gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.