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Diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Einstellung, Ausbildung und Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Naturschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Fachrichtung Landespflege.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Laufbahn geeignet erscheint, wobei von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen nur das für die Laufbahn erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden darf und
ein wissenschaftliches konsekutives Studium des Studiengangs Landespflege oder einen inhaltlich vergleichbaren Studiengang
mit einem Diplom- oder Masterabschluss an einer Technischen Hochschule, Universität oder einer Gesamthochschule,
mit einem akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule oder
mit einer nachweislich gleichwertigen, auch ausländischen Hochschulprüfung abgeschlossen hat.
mit einem akkreditierten Masterabschluss an einer Fachhochschule oder
mindestens ein mit einem Bachelorgrad erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer Universität oder einen gleichwertigen Abschluss einer…
ein grundständiges Studium mit den Abschlüssen Diplom oder Magister beziehungsweise ein konsekutives Studium mit einem Mastergrad erfolgreich abgeschlossen hat;…
das Abschlusszeugnis des zu einem Bachelorgrad oder einer entsprechenden Qualifikation führenden Studiums an einer Fachhochschule, einer Universität, einer…
über die Allgemeine Hochschulreife verfügt oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
ein mit einem Mastergrad erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule oder einen gleichwertigen Abschluss einer anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.