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Diese Verordnung regelt die Einstellung, Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
über die Allgemeine Hochschulreife verfügt oder einen im allgemeinen Bildungsbereich als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt,
gute Geschichtskenntnisse,
angemessene Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter Französisch oder Latein, und
Grundkenntnisse im Bereich Informationstechnik nachweist.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.