§ 23 Abs. 1 VAP2.1-Feu NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
§ 41 Abs. 1 FrUrlV NRWVerordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
§ 12 Abs. 1 GlVO NRWVerordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
§ 2 UmwStG2006§27Abs15VVerordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
§ 23 VAP 2.1 UK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Düsseldorf, den 12. August 2026 Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes…
§ 5 RWBestV 2026Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.