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Die Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich nach den Vorschriften der bisherigen in § 30 Absatz 2 genannten Verordnung.
Die Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich nach den Vorschriften der…
Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Referendarinnen und Referendare nach den in § 1 Absatz 1 genannten…
Die Ausbildung und Prüfung der vor der Verkündung dieser Verordnung eingestellten Anwärterinnen und Anwärter richtet sich nach den bisher geltenden…
Referendarinnen und Referendare, die sich am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung in der Ausbildung oder Prüfung nach der Verordnung über die Ausbildung und…
Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich…
Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richten sich nach den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.