Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Referendarinnen oder Referendare, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung im Vorbereitungsdienst befinden, beenden ihre Ausbildung nach den bisherigen Vorschriften.
§ 27 GemVwhDAPO SL 2017Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen