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Über die Verteilung der auf die Gesamtheit der Gemeinden und Gemeindeverbände entfallenden Studienplätze auf diese entscheidet das für Kommunales zuständige Ministerium unter Berücksichtigung der kommunalen Interessen.
Über die Vergabe eines Schulplatzes entscheidet das Berufskolleg. Das Nähere bestimmt das für Schulwesen zuständige Ministerium.
Das für die Festsetzung von Zulassungszahlen für die Vergabe von Studienplätzen zuständige Ministerium teilt der zuständigen Stelle zum 15. April für das…
Die verfügbaren Studienplätze werden in folgender Rangfolge vergeben:
Im Hinblick auf die sinngemäße Anwendung des Staatsvertrages auf die örtliche Studienplatzvergabe regelt das Ministerium durch Rechtsverordnung insbesondere die…
Die Vergabe der Studienplätze im Auswahlverfahren nach Absatz 1 richtet sich nach
Von den festgesetzten Zulassungszahlen sind je Studienort Studienplätze vorzubehalten:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.