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Hinsichtlich der Durchführung der Ausbildung und Prüfung im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik – E-Government, B.Sc. (Blockmodell) gelten die Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge, sowie die Prüfungsordnung für den dualen Studiengang Verwaltungsinformatik – E-Government, B.Sc. (Blockmodell) in der jeweils geltenden Fassung. Teil 5 Regelaufstieg
Das Bachelorstudium richtet sich nach den Studien- und Prüfungsordnungen der Universität. Diese sind auf der Internetseite der Universität veröffentlicht.
Das Bachelorstudium richtet sich nach der Studien- und Prüfungsordnung der kooperierenden Hochschuleinrichtung und umfasst auch berufspraktische Studienzeiten…
Die Ausbildungsinhalte werden in Modulen (abgeschlossene Studien- beziehungsweise Lerneinheiten) vermittelt, welche mit einer Studienleistung (Modulprüfung oder…
Die Organisation und Durchführung des Prüfungsverfahrens im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik – E-Government, B.Sc. (Blockmodell) obliegt dem…
Die Einschreibung im dualen Studiengang Verwaltungsinformatik – E-Government, B. Sc., setzt einen Einschreibungsantrag der zum Vorbereitungsdienst zugelassenen…
Der Vorbereitungsdienst besteht aus dem auf vier Studienjahre ausgerichteten dualen Studiengang Verwaltungsinformatik – E-Government, B. Sc. (Blockmodell) an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.