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Die Ausbildung vermittelt den Beamten die für die Laufbahn erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten. Neben dem notwendigen Fachwissen werden die Beamten mit den Gebieten Verwaltung und Recht allgemein und fachbezogen vertraut gemacht. Ihr Verständnis für technische, wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenhänge wird gefördert. Grundlagen der Betriebswirtschaft, des Managements und der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden vermittelt. Sie werden befähigt, sich eigenständig weiterzubilden. Die Beamten sind zum Selbststudium verpflichtet.
Allgemeine berufliche Fähigkeiten, insbesondere zur Kommunikation und Zusammenarbeit, zum kritischen Überprüfen des eigenen Handelns und zum selbständigen und wirtschaftlichen Handeln sowie soziale Kompetenz sind zu fördern.
Die Beamten sind so auszubilden, dass sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen.
Die Beamtinnen und Beamten sind so auszubilden, dass sie sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Landes verpflichtet fühlen und ihren Beruf als…
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
Sie sind so auszubilden, dass sie der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet sind und den Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl auffassen.
Ziel der Ausbildung ist es, in einem Theorie und Praxis verbindenden Ausbildungsgang Beamtinnen und Beamte auszubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach…
Den Beamtinnen und Beamten ist zu vermitteln, dass sie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Staates verpflichtet sind, ihren künftigen Beruf…
Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die Beamtin oder der Beamte sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.