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Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 erwerben die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 des bautechnischen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der Vorschriften zur beruflichen Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnverordnung.
Ein Masterstudiengang, der zur beruflichen Entwicklung gemäß § 26 der Laufbahnverordnung befähigt, soll den Vorgaben des § 2 Absatz 1 in Verbindung mit den Sondervorschriften der Fachrichtungen entsprechen. Teil 4 Schlussbestimmungen
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Umweltverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen erwerben die…
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst des Landes Nordrhein-Westfalen erwerben die…
Verbeamtete Personen der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 erwerben die Befähigung für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten…
Die Befähigung für eine andere Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes in der Laufbahngruppe 2 kann als Befähigung für die Laufbahn des Vollzugs- und…
Für Beamtinnen und Beamte des bergtechnischen und bergvermessungstechnischen Dienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, bestimmt sich der Zugang zur…
Beamtinnen und Beamte können eine auf einen bestimmten Aufgabenbereich beschränkte Laufbahnbefähigung für dieselbe Fachrichtung der Laufbahngruppe 2 erwerben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.