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Über jeden Prüfungshergang ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 5 zu fertigen. Die Niederschrift ist zusammen mit den Prüfungsarbeiten und den sonstigen Prüfungsunterlagen der für die Aus- und Fortbildung zuständigen Abteilung Zentrale Dienste des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen zu übersenden und von ihr zehn Jahre aufzubewahren. Eine Zweitausfertigung der Niederschrift ist zu den Personalakten der jeweils zuständigen Ausbildungsarchive zu nehmen.
Der Kandidat kann nach Abschluss des Prüfungsverfahrens innerhalb eines Jahres Einsicht in die von ihm gefertigten Prüfungsarbeiten einschließlich ihrer Bewertung nehmen. Eine im Rahmen der archivarischen Arbeit erstellte Datei ist hiervon ausgenommen.
Über den Prüfungshergang ist für jeden Kandidaten eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift ist zusammen mit den Prüfungsakten einschließlich der…
Über den Prüfhergang ist für jeden Prüfling eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 7 zu fertigen. Die Niederschrift ist zusammen mit den Prüfungsakten…
Die Prüflinge können nach Abschluss des Prüfungsverfahrens innerhalb eines Jahres Einsicht in ihre Prüfungsarbeiten einschließlich ihrer Bewertung nehmen.
Über die Ablegung der mündlichen Prüfung ist für jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift sowie die…
Auf Antrag bei der zuständigen Behörde ist der Prüfungsteilnehmerin oder dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen…
Auf schriftlichen Antrag ist dem Prüfling innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bei der zuständigen Stelle Einsichtnahme in seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.