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Es gelten die Regelungen des Teils 3. Zur mündlichen Prüfung der Laufbahnprüfung kann ferner nur zugelassen werden, wer das Bachelorstudium erfolgreich bestanden hat.
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Zur mündlichen Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Zwischenprüfung, die schriftlichen und die praktischen Prüfungen der Laufbahnprüfung sowie die…
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Zur mündlichen Prüfung der Laufbahnprüfung ist zugelassen, wer
Zur mündlichen Abschlussprüfung ist zugelassen, wer die Bachelorprüfung bestanden hat.
Die zu prüfende Person ist zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung zugelassen, wenn 1. die Ausbildungsziele in den Ausbildungsmodulen erreicht wurden (Anlage 3…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.