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Die Ausbildung und Prüfung richtet sich nach der jeweils zum Einstellungstermin geltenden Fassung dieser Verordnung.
Die Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich nach den Vorschriften der…
Die Ausbildung und Prüfung der vor der Verkündung dieser Verordnung eingestellten Anwärterinnen und Anwärter richtet sich nach den bisher geltenden…
Die Ausbildung und Prüfung der vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich nach den Vorschriften der…
Die Ausbildung und Prüfung der vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in den Vorbereitungsdienst eingestellten Referendarinnen und Referendare richtet sich…
Die Ausbildung und Prüfung der vor der Verkündung dieser Verordnung eingestellten Anwärterinnen und Anwärter und der zur Ausbildung zugelassenen Beschäftigten…
Inhalte und Umfang der Ausbildung richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung. Dabei sind die für die einzelnen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.