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Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens drei Jahre und endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung.
Auf den Vorbereitungsdienst werden 24 Monate der Studienzeiten angerechnet, die zum Erwerb der für die Laufbahn geforderten Vorbildungsvoraussetzungen gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 geführt haben.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 sowie die Laufbahnprüfung gemäß § 10.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung.
Der Vorbereitungsdienst dauert einschließlich Erholungsurlaub drei Jahre. Auf den Vorbereitungsdienst werden Studienzeiten mit der Dauer von 21 Monaten…
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst die Ausbildung und die Laufbahnprüfung. Er darf im Einzelfall eine Dauer von drei Jahren…
Der Vorbereitungsdienst umfasst die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Prüfung. Er dauert zwei Jahre.
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.