Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag an die Direktorin oder den Direktor des Oberprüfungsamtes innerhalb der Rechtsmittelfristen kann die persönliche Einsichtnahme in die Prüfungsakte in der Geschäftsstelle des Oberprüfungsamtes gewährt werden.
Nach fünf Jahren wird die Prüfungsakte vernichtet.
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller kann Einsicht in ihre oder seine Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder…
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller kann Einsicht in ihre oder seine Prüfungsakte gewährt werden, sofern die Kenntnis zur Geltendmachung oder…
Nach fünf Jahren wird die Prüfungsakte vernichtet.
Nach fünf Jahren wird die Prüfungsakte vernichtet.
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller kann Einsicht in die Prüfungsakte gewährt werden. Die persönliche Einsichtnahme wird auf schriftlichen oder…
Die Ausbildungsakte wird bei der Ausbildungsleitung geführt und zehn Jahre nach Ende des Vorbereitungsdienstes vernichtet. Zur Geltendmachung oder Verteidigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.