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Das Beamtenverhältnis der Referendarin oder des Referendars endet mit dem Tag, an dem sie oder er das Staatsexamen bestanden hat oder ihr oder ihm das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung schriftlich bekanntgegeben wurde. Dritter Teil Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
Das Beamtenverhältnis endet mit Ablauf des Tages, an dem die Laufbahnprüfung (Staatsexamen) bestanden wird oder an dem das Nichtbestehen der…
Das Beamtenverhältnis der Referendarin oder des Referendars, die oder der die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden hat, endet mit Ablauf des Tages,…
Das Beamtenverhältnis der Studienreferendarin oder des Studienreferendars endet mit dem Ablauf des Tages der abschließenden Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses…
Das Beamtenverhältnis der Studienreferendarin oder des Studienreferendars endet mit dem Ablauf des Tages der abschließenden Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses…
Das Beamtenverhältnis der Referendarinnen und Referendare, die die Laufbahnprüfung bestanden oder endgültig nicht bestanden haben, endet mit Ablauf des Tages…
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Tages, an dem die Anwärterin oder der Anwärter die Laufbahnprüfung bestanden hat oder ihr oder ihm das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.