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Das technische Referendariat umfasst den Vorbereitungsdienst und das Staatsexamen und dauert in der Regel 24 Monate.
Das technische Referendariat gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte gemäß Anlage 2.
Wird das Ziel der Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten oder insgesamt nicht erreicht, wird die Ausbildung um höchstens ein Jahr verlängert.
Bei Sonderurlaub, Krankheit, Beschäftigungsverbot nach den Bestimmungen über den Mutterschutz, Elternzeit und sonstigen Zeiten einer Nichtbeschäftigung von mehr als einem Monat innerhalb eines Jahres mit Ausnahme des Erholungsurlaubs kann die Ausbildung angemessen verlängert werden.
Innerhalb einzelner Ausbildungsabschnitte besteht für die Referendarin oder den Referendar die Möglichkeit, in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung und Ausbildungsstelle Wahlstationen zu durchlaufen.
Die Ausbildung kann, falls die Zulassung zur Prüfung abgelehnt wird (§ 15 Absatz 4) oder wenn aus anderen Gründen das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht…
Insgesamt ergeben sich für das zweijährige technische Referendariat entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) - in der Regel 68 Wochen für die…
Erreicht eine Referendarin oder ein Referendar das Ziel der Ausbildung in einzelnen Abschnitten oder insgesamt nicht, kann die Ausbildungsbehörde im Benehmen…
Die Ausbildung kann, falls die Zulassung zur Prüfung abgelehnt wird (§ 15 Absatz 4), oder wenn aus anderen Gründen das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht…
Das technische Referendariat kann um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn das Ziel der Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten oder insgesamt…
Die Ausbildungsbehörde kann Sonderurlaub nach den für Beamtinnen und Beamten geltenden Bestimmungen gewähren. Die Dauer des technischen Referendariats soll in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.