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Das technische Referendariat einschließlich des Staatsexamens dauert zwei Jahre.
Für die Ausbildung förderliche Tätigkeiten können angerechnet werden. Förderlich sind solche Tätigkeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen, insbesondere bei Berufstätigkeit in leitender Stellung oder verantwortlicher Projektlenkung. Die Entscheidung über eine Anrechnung trifft die Einstellungsbehörde im Benehmen mit der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes. Ein entsprechender Antrag der Referendarin oder des Referendars ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Referendariats vorzulegen.
Das technische Referendariat kann um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn das Ziel der Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten oder insgesamt nicht erreicht wird. Es verlängert sich außerdem um die durch Krankheit versäumte Zeit, um die Zeit einer Beurlaubung aus dem öffentlichen Dienst sowie aus anderen zwingenden Gründen, soweit sie ohne Unterbrechung mehr als einen Monat oder insgesamt mehr als zwei Monate innerhalb eines Jahres überschreitet.
Für längere Ausbildungsabschnitte wird der Referendarin oder dem Referendar eine persönliche Ausbildungsbetreuerin oder ein Ausbildungsbetreuer zugeteilt, die oder der Führungsfunktionen ausübt.
Den Referendarinnen oder Referendaren soll die Gelegenheit gegeben werden, innerhalb der Ausbildungsabschnitte Wahlstationen (Hospitationen) mit einer Dauer von mindestens einem Monat auf anderen staatlichen Ebenen, in anderen Institutionen, im kommunalen Bereich und in der Wirtschaft zu durchlaufen.