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Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in die nachfolgenden Ausbildungsabschnitte:
Der Inhalt der Ausbildungsabschnitte ergibt sich aus dem Rahmenausbildungsplan der Anlage 1 in Verbindung mit dem Lehrplan und den Prüfungsfächern der Anlage 3.
Die Ausbildungsbehörde kann in begründeten Fällen den Ausbildungsplan ändern. Die Ausbildung kann auf Antrag aus besonderen Gründen, insbesondere bei Krankheit, Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228), das durch Artikel 57 Absatz 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, Elternzeit oder Sonderurlaub, verlängert werden. Im Fall eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses ist dieses nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966), in der jeweils geltenden Fassung, entsprechend zu verlängern. Die Änderungen erfolgen im Einvernehmen mit dem Landesamt.
Das der Ausbildung zu Grunde liegende Beschäftigungsverhältnis kann auch in Teilzeitform absolviert werden. Die Ausbildung im theoretischen Teil in Teilzeitform ist nicht möglich. Die Ausbildungsbehörde entscheidet über die Möglichkeit, den praktischen Teil in Teilzeit zu absolvieren. Die wöchentliche Arbeitszeit darf insgesamt 20 Stunden nicht unterschreiten. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend.
Auf den Vorbereitungsdienst können im Einzelfall auf Antrag förderliche Zeiten angerechnet werden, wenn diese geeignet sind, die für die Laufbahn erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln. Der anzurechnende Zeitraum beträgt bis zu sechs Monate. Der Vorbereitungsdienst dauert jedoch mindestens 18 Monate. Die Entscheidung über die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst trifft das Landesamt. Ein Anspruch auf einen vorgezogenen Prüfungstermin ergibt sich aus der Anrechnung nicht.
Der Ausbildung schließt sich ein zweimonatiger Prüfungszeitraum an.
Der Vorbereitungsdienst umfasst fachwissenschaftliche Studienzeiten von 22 Monaten und fachpraktische Studienzeiten von 14 Monaten Dauer.
Der Vorbereitungsdienst umfasst die praktische und theoretische Ausbildung sowie die Prüfung. Er dauert zwei Jahre.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 sowie die Laufbahnprüfung gemäß § 10.
Der Vorbereitungsdienst besteht aus einem Fachlehrgang von sechs Monaten.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel drei Jahre.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.