§ 14 VBVG
Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
(1)
(2)
Für die Dauer der Festsetzung nach § 292 Absatz 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Vergütungsansprüche als geltend gemacht nach § 15 Absatz 3.