VerbrVerbG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 VerbrVerbGGesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote · Erster Abschnitt § 3Das Brief- und Postgeheimnis nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der §§ 2 und 3 eingeschränkt. § 3