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Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt oder durch einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten lassen; in der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof müssen sie sich in dieser Weise vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist nachzuweisen.
Der Landtag oder Teile von diesem, die in der Verfassung oder in der Geschäftsordnung des Landtages mit eigenen Rechten ausgestattet sind, können sich auch durch ihre Mitglieder vertreten lassen. Das Land und seine Verfassungsorgane sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände können sich außerdem durch ihre Beamten vertreten lassen, soweit diese die Befähigung zum Richteramt oder für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen.
Der Verfassungsgerichtshof kann auch eine andere Person als Beistand eines Beteiligten zulassen. Die Zulassung kann jederzeit widerrufen werden.
Ist ein Bevollmächtigter bestellt, müssen alle Zustellungen, die in einem anhängigen Rechtsstreit bewirkt werden sollen, an den Bevollmächtigten erfolgen. Ist der Aufenthalt eines Bevollmächtigten unbekannt, erfolgt die Zustellung unmittelbar an den Beteiligten des Verfahrens.
Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten…
Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden…
Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahrensbeteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Zu Bevollmächtigten können die im…
Beteiligte können sich in jeder Lage des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden…
1Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen/eine bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt/zugelassene Rechtsanwältin oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.