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Die Vertretung der Vereinigung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, hilfsweise nach ihrer Satzung. Sind die Vertretungsberechtigten nicht feststellbar oder nicht vorhanden oder haben sie nach Eingang des Antrags beim Verfassungsgerichtshof gewechselt, so gelten als vertretungsberechtigt diejenigen Personen, die die Geschäfte der Vereinigung während der Tätigkeit, die den Antrag veranlaßt hat, zuletzt tatsächlich geführt haben.
Die Vertretung der Partei bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, hilfsweise nach ihrer Satzung. Sind die Vertretungsberechtigten nicht feststellbar…
Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Die Satzung kann bestimmen, daß der Verbandsvorsteher allein oder nur gemeinschaftlich mit…
Die Vertretung natürlicher oder juristischer Personen in Verfahren vor dem Amt nach dieser Verordnung kann nur durch folgende Personen wahrgenommen werden:
Gegenüber der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer wird der Verband durch den Vorstand, gegenüber dem Vorstand durch die Delegiertenversammlung nach…
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen vertritt…
Wird eine Partei gesetzlich vertreten, trifft die Verpflichtung nach Absatz 1 die gesetzliche Vertretung. In der Schlichtungsverhandlung werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.