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1Die Beteiligten werden von allen Terminen benachrichtigt. 2Sie haben das Recht, den Beweisaufnahmen beizuwohnen und an Zeugen/Zeuginnen und Sachverständige Fragen zu richten oder durch ihren Vertreter/ihre Vertreterin richten zu lassen. 3Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet der Verfassungsgerichtshof.