VerfGHG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 58 VerfGHGProzesskostenhilfeGesetz Nr. 645 über den Verfassungsgerichtshof (VerfGHG) Vom 17. Juli 1958 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2001 § 57§ 59 Leichte Sprache BarrierefreiDem Beschwerdeführer/Der Beschwerdeführerin kann nach Maßgabe der Vorschriften der Zivilprozessordnung [5] Prozesskostenhilfe bewilligt werden.