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Im Prüfungsbereich „Mechanische Grundlagen“ besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit beträgt 240 Minuten, davon entfallen höchstens 10 Minuten auf das situative Fachgespräch.
Arbeitsaufträge zu prüfen,
Arbeitsschritte zu planen,
Arbeitsplätze einzurichten,
die persönliche Schutzausrüstung tätigkeitsbezogen auszuwählen und diese Auswahl zu begründen,
Werkzeuge, Maschinen und Anlagen zur Metallbearbeitung sowie Mess- und Prüfmittel unter Berücksichtigung von Werkstoffen und Bearbeitungsverfahren auftragsbezogen auszuwählen und vorzubereiten,
Grundlagen der maschinellen und manuellen Metallbearbeitung anzuwenden,
Mess- und Prüfprotokolle anzufertigen und Arbeitsergebnisse zu dokumentieren sowie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Arbeitsaufträge zu prüfen,
Arbeitsschritte zu planen,
Arbeitsplätze einzurichten,
die persönliche Schutzausrüstung tätigkeitsbezogen auszuwählen und diese Auswahl zu begründen,
pneumatische Steuerungen nach Vorgabe zu planen,
pneumatische Steuerungen aufzubauen,
pneumatische Steuerungen in Betrieb zu nehmen,
Abweichungen in der Funktion der pneumatischen Steuerung zu erkennen und Korrekturmaßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen,
Prüfprotokolle anzufertigen und Arbeitsergebnisse zu dokumentieren sowie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Nachhaltigkeit sowie zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit umzusetzen.
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