Abkommen über die Schule für Verfassungsschutz (SfV)
Bund und Länder unterhalten die Schule für Verfassungsschutz (SfV) als gemeinsame Bildungseinrichtung der Verfassungsschutzbehörden in der Bundesrepublik Deutschland und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD).
Art. 1 VerfSchutzSchulAbk SL
Art. 1 VerfSchutzSchulAbk SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen