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Die SfV ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des Bundes; sie ist dem Bundesamt für Verfassungsschutz eingegliedert.
Die Dienstaufsicht obliegt den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des MAD im Rahmen ihrerjeweiligen Zuständigkeiten. Die Fachaufsicht führen das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Verteidigung und die Innenminister/-senatoren der Länder gemeinsam.