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Dieses Abkommen tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Gleichzeitig treten außer Kraft das Abkommen über die Errichtung einer Schule für Verfassungsschutz vom 22. Juni 1979 sowie das Abkommen vom 6. März 1995 über den Beitritt der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Abkommen vom 22. Juni 1979. Protokollerklärungen Protokollerklärung der Freien Hansestadt Bremen Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Bremischen Bürgerschaft gemäß Artikel 101 der Landesverfassung Bremen. Protokollerklärung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages Nordrhein-Westfalen gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen. Protokollerklärung des Landes Rheinland-Pfalz Die Verbindlichkeit des Abkommens für das Land Rheinland-Pfalz steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch Entscheidung des Landtags gemäß Artikel 101 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.