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Dieses Abkommen tritt mit dem Ablauf des Tages in Kraft, an dem das letzte der vertragschließenden Länder seine Zustimmungserklärung gegenüber dem Generalsekretär der Kultusministerkonferenz abgegeben hat. Gleichzeitig tritt das Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik sowie dem Land Berlin über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen vom 23. Oktober 1958 außer Kraft.
Der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz teilt diesen Zeitpunkt den vertragschließenden Ländern mit. Dresden, den 29. Oktober 1992 Für das Land Baden-Württemberg Dr. Lorenz Menz Für den Freistaat Bayern Dr. Georg Freiherr von Waldenfels Für das Land Berlin Eberhard Diepgen Für das Land Brandenburg Manfred Stolpe Für die Freie Hansestadt Bremen Klaus Wedemeier Für die Freie und Hansestadt Hamburg Dr. Henning Voscherau Für das Land Hessen Hans Eichel Für das Land Mecklenburg-Vorpommern Dr. Gabriele Wurzel Für das Land Niedersachsen Gerhard Schröder Für das Land Nordrhein-Westfalen Johannes Rau Für das Land Rheinland-Pfalz Rudolf Scharping Für das Saarland Oskar Lafontaine Für den Freistaat Sachsen Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Für das Land Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Werner Münch Für das Land Schleswig-Holstein Günter Jansen Für das Land Thüringen Bernhard Vogel
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