§ 24 Abs. 1 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Ist eine Abgeltungshypothek im Grundbuch eingetragen, so kann das Grundbuchamt nach dem Ende des Jahres 1964, jedoch frühestens drei Jahre nach der Eintragung…
§ 25 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Die Forderung aus dem Abgeltungsdarlehen wird nicht dadurch berührt, daß die Abgeltungslast oder die Abgeltungshypothek nach den Vorschriften dieses Abschnitts…
§ 22 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Nach dem Ende des Jahres 1964 darf eine Abgeltungshypothek (§ 8 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer…
§ 23 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
Abgeltungslasten (§ 2 Abs. 2 der Verordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer vom 31. Juli 1942 - Reichsgesetzbl. I S. 501) erlöschen mit dem…
§ 216 Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Verjährung eines Anspruchs, für den eine Hypothek, eine Schiffshypothek oder ein Pfandrecht besteht, hindert den Gläubiger nicht, seine Befriedigung aus dem…