§ 8 HEMBVVerordnung über die Organisation der nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einzurichtenden externen Meldestelle des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 WpIVergVVerordnung über die aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Mittleren Wertpapierinstituten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 VersResAbVVerordnung zur befristeten Ausweitung des Stromerzeugungsangebots durch Anlagen aus der Versorgungsreserve
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 SGB5§291VerlVVerordnung zur Verlängerung der Frist nach § 291 Absatz 2b Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.