§ 29 VerkEHKflAusbV
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Verkauf und Werbemaßnahmen mit15 Prozent,
Warenwirtschaft und Kalkulation mit10 Prozent,
Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit25 Prozent,
Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit40 Prozent sowie
Wirtschafts- und Sozialkunde mit10 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel mit mindestens „ausreichend“ und
im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit mindestens „ausreichend“.
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.