§ 21c AtGGesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Zur Ablösung der nach den §§ 21a und 21b zu erhebenden Kosten, Entgelte und Beiträge können im Einzelfall unter Berücksichtigung der in § 21a Absatz 2 Satz 2…
Art. 2 Abs. 3 Buchst. b 32011L0016RICHTLINIE 2011/16/EU DES RATES vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG
vertragliche Gebühren, wie etwa Zahlungen an öffentliche Versorgungsbetriebe.
§ 20 Abs. 2 JVKostGGesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung
Werden neben der Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen zusätzliche Leistungen beantragt, insbesondere eine Auswahl der Entscheidungen nach besonderen…
Art. 2 Abs. 3 Buchst. c 32010L0024RICHTLINIE 2010/24/EU DES RATES vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen
vertragliche Gebühren, wie Zahlungen an öffentliche Versorgungsbetriebe;
§ 3 Abs. 3 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Für öffentlich-rechtliche Leistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 werden Gebühren nur dann erhoben, wenn dies im Kostenverzeichnis bestimmt ist.