VersAusgl-AnzV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 VersAusgl-AnzVInkrafttretenVerordnung über die Anzeigen von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten § 5Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 5