§ 341b Abs. 4 HGBHandelsgesetzbuch
Verträge, die von Pensionsfonds bei Lebensversicherungsunternehmen zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten eingegangen werden, sind…
§ 36 RechPensVVerordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
Die §§ 54 bis 56 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend anzuwenden.
§ 25 Abs. 2 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Liegt die nach § 341f des Handelsgesetzbuchs berechnete Deckungsrückstellung eines Versicherungsvertrags unter dem jeweils vertraglich oder gesetzlich…
§ 169 Abs. 4 VVGGesetz über den Versicherungsvertrag
Bei fondsgebundenen Versicherungen und anderen Versicherungen, die Leistungen der in § 124 Absatz 2 Satz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bezeichneten Art…
§ 341d HGBHandelsgesetzbuch
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungsverträgen, bei denen das Anlagerisiko vom Versicherungsnehmer getragen wird, sind mit…