Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen · Abschnitt 1
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 VersFinKflAusbVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen