Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
§ 6 VersorgLErstV
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