VerstromG 1 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 VerstromG 1InkrafttretenGesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken · Dritter Abschnitt § 6Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. § 6