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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2496)
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
Kundenberatung (Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und Information),
versicherungsfachliche Grundlagen,
sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersversorgung,
rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung.
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