§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SIVFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Systemintegration und Vernetzung
eine schriftliche Prüfung nach § 6 und
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SEFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Softwareentwicklung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Softwareentwicklung
eine mündliche Prüfung nach § 7.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 ITBFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für IT-Beratung oder Geprüfte Berufsspezialistin für IT-Beratung
eine mündliche Prüfung nach § 7.
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 InSiFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit
eine mündliche Prüfung nach § 7.
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BAProITFPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT
eine schriftliche Prüfung nach § 20 und