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Erfolgt der Informationszugang durch Einsicht in die Originaldokumente, gelten die damit zusammenhängenden Auslagen als bereits in die Gebühr einbezogen.
In den anderen Fällen bestimmt sich die Höhe der Auslagen nach Tarifstelle 3 der Anlage. Die Auslagen sind auch dann zu erstatten, wenn für eine Amtshandlung Gebührenfreiheit besteht oder von der Gebührenerhebung abgesehen wird.
Auslagen im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 4, 5 und 7 GebG NRW sowie Fahrtkosten und Kosten für übliche Sachmittel sind, wenn im VermGebT nichts anderes…
Auslagen im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 4, 5 und 7 GebG NRW sowie Fahrtkosten und Kosten für übliche Sachmittel sind, wenn im VermGebT nichts anderes…
In die Gebühren sind alle Auslagen einbezogen, die zur Durchführung der Amtshandlungen erforderlich sind, soweit in der Kostenordnung und im Kostentarif nichts…
Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationsanspruch wirksam in Anspruch genommen werden kann.
Für die im anliegenden Gebührentarif genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Der Gebührentarif ist…
Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren und auch dann erhoben, wenn die individuell zurechenbare öffentliche Leistung gebührenfrei erfolgt. Dies gilt nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.