Gesetze
Gesetz wird geladen …
Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint.
Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann auf Antrag insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer…
Von der Erhebung von Kosten kann insoweit abgesehen werden, als dies aus Gründen der Billigkeit geboten erscheint.
Von der Erhebung von Gebühren und Auslagen kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der…
Aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, kann Gebührenermäßigung und Auslagenermäßigung sowie Gebührenbefreiung und…
Von der Erhebung von Gebühren nach § 2 kann abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit geboten erscheint.
Von der Erhebung von Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der zahlungspflichtigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.