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Im Prüfungsbereich Sicherstellen der Energieversorgung für Veranstaltungstechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
den Energiebedarf für Veranstaltungen zu ermitteln und nichtstationäre Stromversorgung zu planen und Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen festzulegen,
Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung der Einsatzbedingungen festzulegen,
die Errichtung nichtstationärer elektrischer Anlagen zu planen,
die sicherheitstechnische Überprüfung installierter nichtstationärer elektrischer Anlagen zu beschreiben und Messergebnisse zu bewerten sowie
Maßnahmen bei Störungen im Betrieb elektrischer Anlagen zu beschreiben.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.